DEMO
In der DEMO-Version werden keine Daten oder Dateien an Kontrollstellen oder Kontrollbehörden gesandt.

Meldung zum Öko-Kontrollverfahren


Meldung gemäß Verordnung (EU) 2018/848
sowie der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV)

Meldepflicht



Unternehmer oder Unternehmergruppen, die gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/848 (EU-Öko-Verordnung) ökologische/biologische Erzeugnisse oder Umstellungserzeugnisse produzieren, aufbereiten, vertreiben oder lagern, solche Erzeugnisse aus einem Drittland einführen oder in ein Drittland ausführen oder solche Erzeugnisse in Verkehr bringen, sind verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen von Erzeugnissen als ökologische/biologische Erzeugnisse oder als Umstellungserzeugnisse oder vor dem Umstellungszeitraum ihre Tätigkeit den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird und in dem ihr Unternehmen dem Kontrollsystem unterstellt ist, zu melden.
Meldepflicht gemäß Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV): Vor der erstmaligen Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion und vor der erstmaligen Auszeichnung des Bio-Anteils hat ein Unternehmer die Absicht der Verwendung oder Auszeichnung der zuständigen Behörde mitzuteilen.


Wie erfolgt die Meldung?



Meldung
Erfassen Sie alle notwendigen Angaben zu Ihrem Untermehmen und Ihrer Tätigkeit in unserem System.
Übertragung
Nach der Erfassung und Verifizierung der Meldung wird Ihre Meldung an die zuständigen Kontrollbehörden und Ihre Kontrollstelle übertragen.
Bestätigung
Nach der erfolgreichen Übertragung erhalten Sie eine Kopie und Bestätigung Ihrer Meldung.


Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e.V.
Untere Badersgasse 8
97769 Bad Brückenau
+49-9741-932200
Vereinsregister Bonn VR 6753
Vorstand
Friedrich Lettenmeier
Martin Rombach
Walter Fassbender