Meldeportal | Öko-Kontrollverfahren
Angaben zur Meldung
1. Angaben zum Unternehmen
Unternehmen
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Bitte geben Sie den Namen (inklusive Rechtsform) Ihres Unternehmen an.
Verantwortliche Person
*
Bitte geben Sie die verantwortliche Person Ihres Unternehmens.
Strasse
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Hausnummer
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Plz
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Ort
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Telefon
Email
Landwirtschaftlicher Erzeuger, freiwillige Angabe, der InVeKos-Nummer.
Die Angabe der InVeKos-Nummer ist freiwillig. Sie dient dazu, dass Daten aus der Angabe des Gemeinsamen Antrags von den zuständigen Behörden und Kontrollstellen genutzt werden können. Und doppelte Erfassung vermieden wird.
Invekosnummer
2. Keine zertifizierungspflichten Tätigkeiten gemäß Artikel 35 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2018/848
Sofern keine Zertifizierungspflicht gemäß Artikel 35 Absatz 8 Verordung (EU) Nr. 2018/848 besteht, bestätigen Sie die Angabe durch Aktivierung des Kontrollkästchen.
(Nr. 3 ist dann nicht relevant)
Sofern Ihr Unternehmen unverpackte ökologische/biologische Erzeugnisse, bei denen es sich nicht um Futtermittel handelt, direkt an Endverbraucher verkauft, die Erzeugnisse nicht selbst erzeugt, aufbereitet, an einem anderen Ort als in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagert und nicht aus einem Drittland einführt und die Ausübung solcher Tätigkeiten nicht als Unterauftrag an Dritte vergibt, und wenn
die Verkäufe eine Menge von bis zu 5 000 kg pro Jahr nicht überschreiten;
die Verkäufe nicht einen Jahresumsatz mit unverpackten ökologischen/biologischen
Erzeugnissen von 20 000 EUR überschreiten oder
die potenziellen Zertifizierungskosten des Unternehmers 2 % des Gesamtumsatzes mit durch diesen Unternehmer verkauften unverpackten ökologischen/biologischen Erzeugnissen überschreiten.
ist ihr Unternehmen von der Zertifizierungspflicht durch eine zugelassene Kontrollstelle befreit.
Bitte bestätigen Sie die Angaben durch aktivierung des Kontrollkästchen.
Keine Zertifizierungspflicht gemäß Artikel 35 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2018/848
3. Angaben zur Tätigkeit gemäß Artikel 35 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2018/848
Sofern Ihr Unternehmen zertifizierungspflichtig gemäß Artikel 35 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2018/848 ist müssen Sie die ökologischen Tätigkeiten, die Ihr Unternehmen durchführt angeben.
Bitte geben Sie die Tätigkeit in den angegebenen Kategorien an.
Produktion (landwirtschaftliche Erzeugung)
Landwirtschaftliche Erzeugung, Erzeugung von Streuobst, einschließlich Aquakultur, Imkerei.
Produktion | ökologisch
Ökologische landwirtschaftliche Erzeugung
Aufbereitung
Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Etikettierung und Verpackung.
Aufbereitung | ökologisch
Ökologische Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Etikettierung
Handel
Handel mit Bio-Produkten z.B. Großhandel, Einzelhandel, Fernabsatz ...
Handel | ökologisch
Nur Handel mit Bio-Produkten Großhandel, Einzelhandel, Fernabsatz
Lagerung
Ausschließliche Lagerung von Öko-Produkten z.B. im Auftrag
Lagerung von selbst erzeugten Öko-Produkten ist nicht ist nicht betroffen.
Lagerung | ökologisch
Lagerung von Bio-Produkten
Einfuhr aus Drittländer
Import von Öko-Produkten aus Nicht EU-Staaten
Führen Sie den Erstempfang bei Import von Öko-Produkten aus Nicht-EU-Staaten durch, ist das Feld "Erstempfang" zu aktivieren.
Einfuhr ökologische Erzeugnisse
Nur Einfuhr mit Bio-Produkten
Erstempfang
Erstempfang von Bio-Produkten bei Import
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhr von Öko-Produkten in Nicht-EU-Staaten.
Ausfuhr ökologische Erzeugnisse
Werden Bio-Produkte in Drittländer ausgeführt?
4. Angaben zu Tätigkeiten der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV)
Sofern Ihr Unternehmen Speisen, Getränke für die Außer-Haus-Verpflegung, gemäß der Bio-Außer-Haus-Verpflegung Verordnung (Bio-AHVV), beispielsweise Gastronomie, Catering etc. herstellt, Bio kennzeichnet und in Verkehr bringt, ist die Tätigkeit der zuständigen Behörde zu melden. Bitte geben Sie an welche Tätigkeit Ihr Unternehmen durchführt.
Tätigkeiten der Bio-Außer-Haus-Verpflegung
Beispiele
Restaurant, Hotel, Cafe, Mobile Gastronomie: z.B. Gasthof, Landgasthof, Imbiss, Foodtruck, etc
Catering: Bereitstellung von Speisen und Getränken als Dienstleistung an einen beliebigen Ort. Z.B. Versorgung von Kantinen, Schulen und Mensen o.ä.
Veranstaltung/Eventgastronomie: Messen, Feste
Restaurant, Hotel, Cafe, Mobile Gastrononmie
Catering
Veranstaltungs- / Eventgastronomie
5. Bundesländer in denen ökologische Tätigkeiten durchgeführt werden
Bundesland an in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
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Bitte geben Sie das Bundesland an in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
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Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe
Bayern - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Ernährung und Markt
Berlin - Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Brandenburg - Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL)
Bremen - Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Referat 35 - Landwirtschaft
Hamburg - Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI)
Hessen - Regierungspräsidium Gießen
Mecklenburg-Vorpommern - Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF)
Niedersachsen - Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Nordrhein-Westfalen - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Saarland - Landwirtschaftskammer für das Saarland
Sachsen - Sächsisches Landesamt fürUmwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Sachsen-Anhalt - Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG)
Schleswig-Holstein - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig Holstein (MELUR)
Thüringen - Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL)
Bitte geben Sie das Bundesland an in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Bitte geben Sie alle
weiteren
Bundesländer an, in denen Ihr Unternehmen ebenfalls ökologische Tätigkeiten durchführt.
z.B. Betriebsstätte, Subunternehmer oder Filialen in anderen Bundesländern als das Hauptunternehmen
z.B. Bewirtschaftung von Flächen weiteren Bundesländern
Jede Kontrollbehörde des angegebenen Bundeslandes erhält die Meldung zum Öko-Kontrollverfahren.
Brandenburg
Berlin
Baden-Württemberg
Bayern
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorbommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen
6. Angaben zur Kontrollstelle mit der Ihr Unternehmen einen Kontrollvertrag zur Zertifizierung abgeschlossen hat
Sofern Ihr Unternehmen der Zertifizierungspflicht nach der Verordnung (EU) Nr. 848/2018 oder der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (BioAHVV) unterliegt, weil Ihr Unternehmen zertifizierungspflichtige Tätigkeiten durchführt und/oder zertfizierungspflichtige Produkte in Verkehr bringt, geben Sie die Kontrollstelle an, mit der Sie einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben.
Beispiele zertifizierungspflichtige Unternehmen.
Kontrollstelle
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ABCERT AG (DE-ÖKO-006)
ABCG Agrar- Beratungs- und Controll GmbH (DE-ÖKO-064)
AGRECO R.F. GÖDERZ GmbH (DE-ÖKO-012)
Ars Probata GmbH (DE-ÖKO-044)
Control Union Certifications Germany GmbH (DE-ÖKO-070)
Ecocert Deutschland GmbH (DE-ÖKO-005)
Fachgesellschaft ÖKO-Kontrolle mbH (DE-ÖKO-034)
GSCI Services GmbH (DE-ÖKO-072)
Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) (DE-ÖKO-039)
Grünstempel ® Ökoprüfstelle e.V. EU-Kontrollstelle für ökologische Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (DE-ÖKO-021)
Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH (DE-ÖKO-001)
Kontrollgesellschaft ökologischer Landbau mbH (DE-ÖKO-022)
LACON GmbH (DE-ÖKO-003)
LC Landwirtschafts-Consulting GmbH (DE-ÖKO-009)
Milchprüfring Baden-Württemberg (DE-ÖKO-071)
Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH (DE-ÖKO-007)
QAL GmbH Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mbH (DE-ÖKO-060)
QC&I Gesellschaft für Kontrolle und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen GmbH (DE-ÖKO-013)
ÖkoP Zertifizierungs GmbH (DE-ÖKO-037)
Bitte wählen Sie Ihre Kontrollstelle, die Sie mit der Öko-Kontrolle beauftragt und mit der Sie einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben.
Kontrollnummer
Bitte geben Sie die von Ihrer Kontrollstelle vergebene Kontrollnummer an.
Achten Sie auf die korrekte Angabe der Kontrollnummer in der Form:
"DE-BW-999-99999-Z"
Erklärung Datenschutz
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Die
Datenschutzhinweise
habe ich zur Kenntnis genommen.
Alle Angaben geprüft
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Prüfung der Angaben auf Korrektheit und Vollständigkeit
Bitte prüfen Sie alle Angaben auf Korrektheit und Vollständigkeit. Ihre Angaben werden nach der Übertragung an die zuständigen Stellen vom System gelöscht und können nicht korrigiert werden.
Sollte Ihnen nach dem Absenden dennoch ein Fehler in Ihren Angaben auffallen, wenden Sie sich zur Korrektur bitte an die zuständigen Stellen. Namen und Kontaktdaten finden Sie im Versandtblock der PDF Meldung. . Bitte geben Sie dabei Ihre MeldeID an.
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Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e.V.
Untere Badersgasse 8
97769 Bad Brückenau
+49-9741-932200
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